Die Sache mit den AGBs ist schon seit ich denken und einen PC bedienen kann immer wieder die selbe: Egal ob man ein Programm installiert oder sich irgendwo im Internet anmeldet auf das Lesen der AGBs verzichte ich, wie die meisten von euch vermutlich auch, in den meisten Fällen, weil allein schon der Anblick des dazugehörigen Scrollbalkens einem die Motivation verhagelt. Das mittlerweile obligatorische Häckchen vor dem “ich habe die AGB gelesen und stimme ihnen zu” ist die größte und bequemste Lüge die es gibt und Sascha Lobo stellte in einem Artikel für den Spiegel ganz richtig fest:
“Google hätte in seinen neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die Zerstörung des Planeten Merkur als wichtigstes Unternehmensziel festschreiben können – die Mehrheit der Nutzer hätte mit einem Klick akzeptiert.” – Sascha Lobo
Um zu verhindern, dass Nutzer die AGB wirklich ganz lesen müssen, gelichzeitig aber beim Anmelden nicht den Bedingungen der Unternehmen völlig nackt ausgesetzt sind (wie im folgenden Video des ZDF*), hat die Initiative Unhosted die Webseite “Terms of Service; Didn’t Read” ins Leben gerufen.
Auf der Seite findet sich eine Liste von Webdiensten (bisher ca. 49) unter deren Namen die wichtigsten Punkte der AGB sowie eine Bewertung dieser Punkte (positiv, negativ, neutral/Info und alarmierend). Wurden die ABG hinreichend analysiert findet sich auch noch eine Gesamtbewertung der Nutzerfreundlichkeit von A (sehr gut) bis E (sehr schlecht) neben dem jeweiligen Namen. Zu den jeweiligen Diensten kann man sich zusätzlich auch noch eine erweiterte Liste anzeigen lassen, auf der die bewerteten Punkte nochmal etwas genauer erklärt werden.

Viele Dienste sind noch nicht endgültig bewertet, einen groben Überblick gibt die Seite aber trotzdem schonmal: Twitpic schneidet zum Beispiel schon mit der Note E ab, während das von mir hier bereits vorgestellte und auch benutzte DuckDuckGo die Bestnote A einfährt. Des weiteren kann man via Mail oder einer Google-Gruppe Ergänzungsvorschläge einbringen. Wie das nach der für Ende dieses Monats geplanten offiziellen Präsentation in Berlin dann aussieht ist fraglich, aber wenn man den “Mitmach-Faktor” noch etwas in die Höhe treibt, könnte sich aus “ToS; dr” definitiv etwas entwickeln das eventuell auch Druck auf die entsprechenden Portalbetreiber ausübt ihre AGB sowie deren Formulierung nochmal zu überdenken. Eine entsprechende Überprüfung der Benutzereinsendungen wäre da natürlich dann auch von Nöten, am Besten natürlich von entsprechend qualifizierten Juristen. Oder aber man hält den Prozess der Analyse so offen, dass, wie bei Wikipedia, die Fehler einzelner größtenteils via Schwarmintelligenz “herausgemittelt” werden.
Ein Besuch auf “tos-dr.info” ist aber keinesfalls ein Fehler egal ob vor oder nach der Anmeldung bei einem Dienst, denn auch wenn man vielleicht viele Zeilen aus den AGBs schon aus den Medien etc. kennt, hat man mit “ToS; dr” einen wirklich guten Überblick zur Hand.
Auch interessant finde ich übrigens die Idee einer Browsererweiterung die im Vorstellungsteil der Seite genannt wird, mal sehen was da noch so auf uns zu kommt…

Pingback: @joerg78